Die Abrechnung erfolgt nach den Regeln des RVG und im Rahmen dessen insbesondere nach dem Gegenstandswert der Rechtsfrage bzw. des Rechtsfalles. Etwas Anderes gilt nur, wenn eine andere Vergütung, etwa nach Stundensatz, vereinbart wurde.
Der Stundensatz beträgt, außer im Falle einer Erstberatung, 320 Euro pro Stunde, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Stand: 1. September 2022. Die Abrechnung erfolgt im 10 Minuten-Takt.
Der Stundensatz für eine Erstberatung für Verbraucher beträgt gemäß § 34 Abs. 1 RVG 190 Euro pro Stunde, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Stand: 1. Juni 2015. Die Abrechnung erfolgt im 10 Minuten-Takt. Gegenüber Firmen entfällt dieser Höchstsatz.
Mandanten erhalten in unserer Kanzlei schnell und treffend Rechtsrat. Bei Bedarf zu allen Tag- und Nachtzeiten. Einerseits verfügen die Rechtsanwälte der Kanzlei mittlerweile über profunde und langjährige Berufserfahrung und können auf eine ungewöhnlich erfolgreiche Kanzleihistorie zurückblicken.
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